Also soweit ich weiß ist das Ganze länderabhängig.
In Deutschland und Österreich müßte es sog. Fernabsatzgesetze geben, die auch Ebay Versteigerungen beinhalten.
Weiters gibt es Eu-Richtlinien, die aber meist noch keine Landesgesetzte sind, wie die lächerlichen Ebayformulierung bez. Garantie usw., die nur gültig sind, wenn tatsächlich im entsprechende Land ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden ist

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Allerdings ist dort immer von gewerblichen Verkäufern die Rede, was entweder einen eigetragenen Gewerbebetrieb oder, das ist strittig, einen best. Mindestumsatz oder Verkaufsmenge voraussetzt.
Da du die Ware in Austrialien gekauft hast, gilt sicher australisches Recht, über das ich aber nicht bescheid weiß.
Du solltest einfach eine Mail an den Ebay Kundenservice schreiben und ihnen den Fall darlegen.